Ratgeber Lüftungs- und Klimatechnik
Die Fragen, die uns vor einem Auftrag am häufigsten gestellt werden – sachlich beantwortet, ohne Marketing-Sprech.
Von den Kosten bis zur Gewährleistung.
Arbeiten am Kältekreislauf setzen einen Sachkundenachweis nach der EU-Verordnung 517/2014 voraus, und der Betrieb muss zertifiziert sein. Das gilt schon für das Befüllen einer Split-Anlage. Geräte im Baumarkt, die vorbefüllt verkauft werden, dürfen deshalb zwar aufgestellt, aber nicht regulär in einen Kreislauf eingebunden werden.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns – wir antworten in Kürze.